Aktuell drohen Abmahnungen wg. Google-Fonts


„Die Abmahnung droht nur für den rechtswidrigen Einsatz der Google Fonts. Google Fonts sind Schriftarten, die Google zur Verfügung stellt“. „Werden diese Schriftarten nicht lokal auf dem eigenen Server gespeichert, dann lädt sie ein Google-Server außerhalb der EU. Dabei werden IP-Adressen der Webseitenbesucher an diese außereuropäischen Google-Standorte übermittelt.“

Nach geltender Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind IP-Adressen personenbezogene Daten. Es ist jedoch verboten, personenbezogene Daten wie IP-Adressen an Standorte außerhalb der EU zu übermitteln. Die Folge kann eine kostenintensive Abmahnung sein. Das Landgericht München hat diesen Sachverhalt erst kürzlich im Urteil Az. 3 O 17493/20 bestätigt.

Auszug LG München Aktenzeichen 3 0 17493/20 vom 20.01.2022:

„Die automatische Weitergabe der IP-Adresse durch die Beklagte an Google, war ein, nach dem Datenschutzrecht unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, da der Kläger unstreitig in diesem Eingriff nicht gemäß § 13 Abs. 2 TMG a.F., Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt hat.“

Im Urteil des LG München droht dem Webseitenbetreiber nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, sofern die IP-Adresse des Klägers bei einem Webseitenbesuch weiter an Google übermittelt wird. Zudem wurde der Webseitenbetreiber zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 3.000 Euro und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wie kann man Google Fonts rechtskonform nutzen?

Wer Google Fonts rechtskonform nutzen will, muss die Schriften herunterladen und sie lokal einbinden. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und kann abgemahnt werden.



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